Ausgabe: 03 / 1999
Seite: 116
Der Thron soll nicht zurück
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JOURNAL Sachsen verhandelt um die Wettiner-Schätze
seit Jahren feilschen das Land Sachsen und sein ehemaliges Herrscherhaus um die nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten Kunstschätze der Wettiner (ART 2/1998). Mit acht der neun Erben des letzten sächsischen Königs hat sich der Freistaat bereits geeinigt, allein Prinz Albert stellt sich noch einer Regelung entgegen. Ein vom Land im Dezember gestelltes Ultimatum zur Einigung läuft am 1. März ab; danach gelten die Verhandlungen als gescheitert. Begonnen hatte die Auseinandersetzung mit einer Inventur bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Sie ergab, daß sich in den Depots und Schausammlungen rund 15000 Kunstgegenstände aus dem Besitz der Wettiner befinden, die nach dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 zurückerstattet werden müßten - allerdings erst im Jahr 2014. So lange dauert die im Gesetz festgelegte "Nießbrauchsfrist", die Museen vor einem allzu plötzlichen Aderlaß bewahren soll.
Inzwischen haben die Institutevor allem das Kunstgewerbemuseum im Schloß Pillnitz, die Gemäldegalerie Alte Meister, das Kupferstich-Kabinett und die Rüstkammer - eine Liste von 1500 Kunstgegenständen erstellt, denen die Direktoren große Wichtigkeit für ihre Sammlungen oder sogar nationale Bedeutung beimessen. Diese Werke, darunter das Jagdbuch Christians I., der Thronsessel Augusts des Starken und sein Bildnis von Louis de Silvestre, möchte das Land Sachsen für 23,6 Millionen Mark ankaufen und damit der Öffentlichkeit auf Dauer erhalten.
Das Angebot an die Wettiner umfaßt neben fünf Millionen Mark in bar Grundstücke im Wert von 13 Millionen Mark. Die Kulturstiftung der Länder sichert den Ankauf von Kunstwerken im Wert von 5,6 Millionen Mark zu. Der Vertrag enthält eine "Öffnungsklausel" für den Fall, daß noch Stücke aus wettinischem Besitz auftauchen. Auch die Frage des Nießbrauchs ist geklärt: Sofort nach Vertragsunterzeichnung erhält die Familie der Wettiner die restlichen 13500 Kunstgegenstände zurück. Ob sie ihr Erbe dann auf dem Kunstmarkt anbietet oder damit ein "Wettin-Museum" einrichtet, bleibt ihr überlassen. Auch Welfen-Prinz Ernst August von Hannover hat einen Antrag auf Rückübertragung von Kulturgütern gestellt. Er fordert vom Land Sachsen-Anhalt vor allem Kunstwerke zurück, die nach dem Krieg auf Schloß Blankenburg im Harz beschlagnahmt wurden. Tim Sommer
