Ausgabe: 09 / 2009
Seite: 117
Prekäre Lage
Von Thomas Maibaum
KOMMENTAR , Justiziar der Bundesarchitektenkammer, über den Fall Stella
"Wenn sich herausstellen sollte, dass Franco Stella die Kriterien nicht erfüllt hat, ändert das nichts an der Tatsache, dass es einen unterschriebenen Ver trag gibt. Dass dieser Vertrag vergaberechtlich angegriffen wird, ist nicht auszuschließen - auch wenn das Ergebnis ungewiss sein mag. Es könnte auch zu Schadenersatzforderungen kommen - wobei es den klagebefugten Büros nicht ums Geld geht, sondern um die Wiederholung des Verfahrens. Falls es zu einem Prozess kommt und ein Gericht feststellt, dass die Mitbewerber zu entschädigen sind, würde die politische Lage prekär. Die Bundesregierung wird sich dann überlegen, ob sie es politisch durchhält, den Vertrag aufrechtzuerhalten. Das wird man abwägen und nach politischer Opportunität entscheiden. Man kann den Wettbewerb allerdings nicht wiederholen, weil die Anonymität nicht zu gewährleisten ist - man kennt ja bereits Teilnehmer und Entwürfe. Deshalb könnte es sein, dass man ein Verhandlungsverfahren durchführt, zu dem die verbliebenen Preisträger geladen werden.
Gerichte sind aber nicht dafür bekannt, schnell zu entscheiden. Die Planungsphase könnte da schon zu Ende sein und die Ausführungsphase begonnen haben. Dann wäre es zu spät. Oder aber man verfolgt das Projekt gar nicht mehr weiter. Denn wenn der Vertrag gekündigt wird, geht die Diskussion über die historischen Fassaden erneut los - und dann läuft auch die Debatte im Bundestag wieder heiß. Die Folge wäre: mindestens noch zehn Jahre eine Dauerbrachfläche im Herzen Berlins. Und das will auch keiner."
Bildunterschrift:
Berliner Anwalt
