Ausgabe: 06 / 2009
Seite: 14

Warum ist ein Loch nicht gleich ein Loch?

Von

INTERVIEW MIT URHEBERRECHTSSPEZIALIST MICHAEL KÖHLER

Die Kunsthalle Mannheim will ihren Anbau durch einen Neubau ersetzen.

Deshalb soll die Arbeit "HHole", die Nathalie Braun Barends 2006 als Auf tragsarbeit in der Kunsthalle installierte, verschwinden. Es handelt sich dabei um kreisförmige Bodenund Deckenöffnungen auf allen Ebenen des Hauses inklusive Dach.

Können Sie der Kunsthalle verbieten, ein Gebäude abzureißen?

Die Arbeit muss erhalten werden, denn das Urheberrecht liegt bei der Künstlerin. Da das Kunstwerk im Gebäude eingebaut ist, wäre es an einem anderen Ort nicht denkbar.

Dadurch ist das Gebäude mit dem Urheberrecht verbunden.

Aber das Loch gehört der Stadt.

Das Eigentum liegt wohl bei der Stadt, aber das Urheberrecht verhindert, dass Veränderungen vorgenommen werden dürfen.

Was wiegt stärker, das Eigentums- oder das Urheberrecht?

Sie stehen nebeneinander. Wenn jemand ein Gemälde kauft, kann er es verkaufen, aber nicht einfach abdrucken, weil die Urheberrechte beim Künstler bleiben.

Darf man ein Werk zerstören?

Bei einem Gemälde könnte man den Eigentümer nicht daran hindern.

Bei einem Bauwerk schon, sofern ein neues Gebäude entsteht. Würde man die Kunsthalle abreißen und zum Beispiel einen Park anlegen, wäre es etwas anderes. Aber es bleiben Teile des Hauses erhalten.

Gibt es da einen Ausweg?

Es wäre ein Kompromiss denkbar, indem man zum Beispiel eine Sonderausstellung macht oder eine Dokumentation der Arbeit. Vielleicht ist auch ein baulich-architektonischer Kompromiss möglich.

Bildunterschrift:

Loch des Anstoßes: Braun Barends "HHole (for Mannheim)" (2006)