Ausgabe: 05 / 2008
Seite: 125
Vier Prozent für Picasso
Von Hans Pietsch
Folgerecht: Britische Händler warnen vor neuer Regelung
Seit Jahren warnt der Londoner Kunsthandel vor den verheerenden Auswirkungen der "Droit de Suite"-Abgabe. Die von der EU gegen den Willen der britischen Regierung eingeführte und 2006 inkraft getretene Folgerechtsregelung sieht vor, dass bei jedem Verkauf eines Kunstwerks eines lebenden Künstlers bis zu vier Prozent der Verkaufssumme an diesen abgeführt werden muss.
In vier Jahren wird die Abgabe auf Künstler ausgedehnt, die vor weniger als 70 Jahren gestorben sind. Das wird auch Marktführer wie Henri Matisse, Pablo Picasso und Francis Bacon erfassen.
In einem Bericht der "Antiques Trade Gazette" heißt es nun, ein Drittel der befragten Kunsthändler trügen sich mit dem Gedanken, ihr Geschäft an einen Ort zu verlegen, wo die Regelung nicht gelte. Ganz zu schweigen von den großen Auktionshäusern, die ihre lukrativsten Versteigerungen dann vermutlich in New York abwickeln werden.
Bacon bei Christie's in London
