Ausgabe: 04 / 2008
Seite: 6

Bloße Ideen

Von

"Beecroft beim dreisten Ideenklau erwischt" - Personalien-Beitrag zu einem Plagiatsvorwurf gegenüber der Performance-Künstlerin Vanessa Beecroft (1/2008)

Ideenklau? Ich frage mich, ob hier wirklich eine Schutzrechtsverletzung vorliegt. Figurenbuchstaben waren laut Wikipedia bereits bei Buchmalern zur Zeit der Karolinger beliebt und die Idee, hierfür nackte Frauenkörper zu verwenden, ist sicher keine schöpferische Leistung im Sinne des Urheberrechts. In den 1970er Jahren gab es kaum andere Bilder. Für Beeke spricht - allerdings meiner Einschätzung nach nur auf den ersten Blick - die starke Ähnlichkeit seiner Figuren mit den Nachahmungen von Beecroft.

Ob die aber bei uns vor Gericht den Ausschlag zu seinen Gunsten gegeben hätte, ist keineswegs sicher. Bloße Ideen dürfen kopiert werden - und das ist gut so. Am Ende ist es für Anthon Beeke ja gut ausgegangen. Eine Entschädigung von Louis Vuitton sei jedem gegönnt.

Johannes Röhnelt, per E-Mail