Ausgabe: 04 / 2008
Seite: 122
NACHGEFRAGT
Von
Carsten Hüttich, 43, Restaurator, sägte im Auftrag eines anonymen Sammlers zwei Banksy-Graffiti von einer Mauer in Berlin-Mitte. Für den Fachmann war dies eine Premiere. Normalerweise arbeitet er mit an der Renovierung des Neuen Museums auf der Berliner Museumsinsel.
Sind Graffiti nun tatsächlich Fälle für Restauratoren?
Ja. Ursprünglich waren Graffiti ein Reinigungsproblem.
Im Zuge des wachsenden Interesses an Street Art richtet sich das Augenmerk darauf, diese unbeschädigt von der Wand abzunehmen. Irgendwann sprechen einen Sammler an. Restauratoren kümmern sich um jede Art von kunstvoll gestalteten Oberflächen, wir haben das Know-how. Wandabgenommene Street Art kann ihren Reiz nur dann transportieren, wenn das Graffito mit Untergrund und Umfeld abgenommen wird.
Gehört Street Art nicht in den öffentlichen Raum?
Eigentlich ist es Teil unseres Berufsethos, dass ein Werk nur im Notfall von der Wand abgenommen wird. Graffiti stellen aufgrund ihres illegalen Charakters einen Sonderfall dar. Meist suchen sich Street-Art-Künstler auch Abrisshäuser aus. Wenn das Werk ohne hin das Zeitliche segnen wird, machen wir die fachgerechte Abnahme.
Der Sammler ist glücklich - doch was hat der Hausbesitzer davon?
Der Eigentümer erhält eine Rekonstruktion der Wand ohne Graffito. Und alten Putz nachzuahmen, ist auch eine kleine Kunst!
