Ausgabe: 03 / 2008
Seite: 111

Steuern sparen mit Stiftung

Von Angelika Kindermann

Recht: Neue Bestimmungen auch für die Erben von Kunst

Was erwartet Bundesbürger, die Kunst erben, wenn im Juli voraussichtlich das neue Erbschafts- und Schenkungsrecht in Kraft tritt? Klaus Ebling, ehemaliger Vizepräsident des Bundesfinanzhofes und Mitautor des Buchs "Kunstrecht" (Verlag C. H.

Beck) sprach mit art-Redakteurin . art: Wird das Erben von Kunst teurer?

Ebling: Nein, wer im Wesentlichen nur Kunstwerke erbt, wird sogar weniger Steuern zahlen als vorher, denn die Freibeträge wurden erheblich angehoben: Erbt der Ehepartner, beträgt der Freibetrag 500 000 Euro, bei Kindern liegt er bei 400 000 Euro, bei Enkeln bei 200 000 Euro. Das gilt auch für Schenkungen.

Also dürfen Erben sich freuen?

Kommt auf den Einzelfall an, denn die Freibeträge gelten für den gesamten Vermögenserwerb.

Und da schlagen vor allem Immobilien zu Buche. Die wurden früher auf der Grundlage eines zum Stichtag 1. Januar 1964 festgelegten Einheitswerts versteuert; nach dem neuen Recht aber ist auch bei Immobilien der aktuelle Verkehrswert maßgeblich, das ist der Preis, zu dem etwa ein Wohnhaus heute verkauft werden könnte. Der liegt in der Regal viel höher als der alte Einheitswert.

Kommt also neben der Kunstsammlung ein Eigenheim zur Erbschaft hin zu, ist der Freibetrag rasch überschritten.

Angenommen, es geht nur um Kunst: Der Sohn etwa erbt von den Eltern Werke im Wert von einer Millionen Euro . . .

400 000 Euro davon sind steuerfrei.

Bleiben 600 000 Euro und da von 15 Prozent: Also 90 000 Euro gehen an den Staat.

Wie legt das Finanzamt den Wert der Kunst fest?

Generell zählt jedes Werk einzeln, und es gilt auch hier der aktuelle Verkehrswert. Nun sitzen in den Ämtern in aller Regel keine Kunstexperten. Es empfiehlt sich daher, dass der Kunstbesitzer in Vorlage tritt und das Finanzamt über den Wert der ererbten oder geschenkten Stücke informiert.

Da zu können Auktionsergebnisse, Galeriepreise für vergleichbare Arbeiten, alles, was den Wert bestimmt, herangezogen werden.

Viel ist reine Verhandlungssache.

Wie kann man Steuern sparen?

Es gibt die gemeinnützige, steuerbefreite Stiftung, in die etwa die geerbten Kunstgegenstände eingebracht werden können. Für eine Kunstsammlung bietet sie die beste Chance für deren Zusammenhalt.

Eine Sammlung oder einzelne Kunstobjekte sind zudem bis zu 60 Prozent ihres Wertes steuerfrei, wenn sie für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. Befinden sich die Werke zudem mindestens 20 Jahre im Familienbesitz sind sie vollständig steuerbefreit. Aber sie dürfen nicht im Privatschlösschen versteckt werden, sondern müssen öffentlich zugänglich sein - nicht täglich, doch auf Anfrage.

Was tun, wenn man Kunst erbt, aber kein Geld für Steuern hat?

Auch bei uns ist es zulässig, Steuerschulden mit Kunst zu begleichen.

Man gibt etwa ein entsprechend wertvolles Bild aus dem Erbe dem Staat. Da ist wieder Verhandlungsgeschick gefragt, denn es gibt keinen Anspruch da rauf.

Die Franzosen nutzen diese Möglichkeit viel. Aber wir Deutsche geben nichts gern aus der Hand.

Kunstrechtsexperte Klaus Ebling