Ausgabe: 10 / 2008
Seite: 121-122

"Ich will als Erbin mitentscheiden"

Von Stefan Koldehoff

Streitfall: Schlemmers Enkelin will 127 Werke aus Museen abziehen lassen

Der Erbstreit um Werke des Bauhaus- Meisters Oskar Schlemmer (1888 bis 1943) hat einen Höhepunkt erreicht:

Die Enkelin des Künstlers, Janine Schlemmer, will in den kommenden Wochen 127 Werke ihres Großvaters, die als Leihgaben der Familie in Museen auf der ganzen Welt hängen, zurückfordern. Betroffen sind unter anderem die Staatsgalerie Stuttgart, das Bauhaus-Archiv in Berlin, das Kunstmuseum Basel und auch das Museum des 20. Jahrhunderts in Wien. Die Schlemmer-Arbeiten sollen versteigert und der Erlös zwischen den streitenden Parteien aufgeteilt werden. art-Autor sprach mit Janine Schlemmer über ihre Entscheidung. art: Warum dieser spektakuläre Schritt?

Schlemmer: Er ist das vorläufige Ende einer langen Geschichte. Meine Tante Ute Jaina und ihr Sohn Raman haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Schlemmer- Werke aus anderen Museen abgezogen, indem sie diese für Ausstellungen, zum Beispiel in Marseille und in Spanien, erbeten und anschließend nicht zurückgegeben haben. Als ich davon erfuhr, war ich schockiert und habe mich entschlossen, rechtliche Schritte gegen meine Tante einzuleiten.

Dann habe ich die Museen darauf hingewiesen, dass ich als Erbin ebenfalls mitzuentscheiden habe und meine Tante nicht alleinberechtigt ist, über den Nachlass zu verfügen. Meine Tante wurde vom Bundesgerichtshof dazu verurteilt, mir Auskunft zu erteilen, welche Arbeiten sich im Familiennachlass befinden und wo diese Werke sind. Weil sich meine Tante (seit ich begonnen habe, mir rechtlichen Beistand zu holen) und mein Cousin überwiegend in Italien und in der Schweiz aufhalten, wäre es aber sehr aufwändig und teuer, dieses Urteil im Ausland auch vollstrecken zu lassen. In einem weiteren Gerichtsverfahren hat das Landgericht Stuttgart deshalb entschieden, dass die Werke, die noch als Leihgaben der Familie in Museen sind, versteigert werden sollen, wenn wir uns nicht einigen.

Hat es denn Einigungsversuche gegeben?

Von meiner Seite durchaus. Leider ohne Erfolg. Im April habe ich mich dann in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gewandt. Dass mehr und mehr Bilder aus Museen verschwinden, ist ja nicht das einzige Problem:

Seit 1977 hat es in Deutschland keine große Retrospektive von Oskar Schlemmer mehr gegeben, weil das von meinen Verwandten verhindert wird. Wo Schlemmer- Werke doch noch gezeigt wurden, durften sie häufig nicht im Katalog abgebildet werden, weil meine Verwandten die Reproduktionsrechte verweigert haben.

Wie begründen Ihre Verwandten ihre Ansprüche?

Sie haben argumentiert, dass diese Museen die Bilder nicht recht mäßig besitzen. Die Wohnung meiner Großmutter, Oskar Schlemmers Witwe Tut, sei eine Art Selbstbedienungsladen gewesen, aus dem die Museen sich einfach Bilder geholt hätten. Außerdem habe Tut Schlemmer viele Werke vor ihrem Tod an Ute Jaina und Raman verschenkt. Als Zeugen für diese Behauptung benannten sie sich gegenseitig - und außerdem zwei Herren. Ich habe mit beiden gesprochen: Sie wussten von nichts. Mir steht nach Meinung meiner Tante und ihres Sohnes gar nichts zu.

Wenn jetzt die 127 Bilder noch abgezogen werden, ist Oskar Schlemmer in Museen gar nicht mehr vertreten?

Nein, es gibt ja noch viele Werke, die Tut Schlemmer ganz unumstritten an öffentliche Institute verkauft hat. Außerdem sind von den 127 Arbeiten, um die es nun geht, höchstens 20 ständig zu sehen.

Betroffen sind ja auch empfindliche Papierarbeiten.

Wie geht der Konflikt weiter?

Im Augenblick denke ich, dass es besser ist, wenn die 127 Werke nicht mehr in Familienbesitz sind und meine Verwandten sie blockieren können. Die Arbeiten, die das Bauhaus-Archiv und die Staatsgalerie Stuttgart noch haben, sind zur Zeit im wahrsten Sinne des Wortes versiegelt. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass meine Tante bereit ist, sich doch noch an einen Tisch zu setzen und eine Lösung zu finden.

Der gesamte Familiennachlass umfasst ja nach meiner Schätzung an die 3000 Werke, darüber sollte auch geredet werden. 2013 jähren sich zum 125. Mal Schlemmers Geburtstag und zum 70.

Mal sein Todestag. Damit erlischt das Urheberrecht an seinen Werken.

Wahrscheinlich wird sich dann vieles verändern.

Bildunterschrift:

Oskar Schlemmers Tochter Ute Jaina mit ihrem Sohn Raman vor der Installation "Reifentänze", die der Bauhaus-Meister 1927 entwarf

Enkelin Janine Schlemmer, 44

Bauhaus-Künstler:

Oskar Schlemmer

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