Ausgabe: 06 / 2007
Seite: 119

Nur ein Bild kehrte zurück

Von Susanne Altmann

Restitution: Erben der Grafen von Ingenheim verklagen Polen

Es ist wie eine Offenbarung, wenn das Sonnenlicht auf Botticellis Madonnenbild fällt", schwärmt Franz Heuer. Das italienische Rundbild (um 1500) hängt im Depot des Nationalmuseums in Warschau, wo es Heuer im Januar 2004 einmal nur kurz bewundern konnte. Dabei sind der Rechtsanwalt aus Neu- Isenburg und seine Cousine Sabine Jacobs-Bommert eigentlich rechtmäßige Eigentümer dieses Werkes. Denn sie sind die letzten Nachkommen der schlesischen Grafen von Ingenheim, zu deren umfangreichen Kunstsammlung das Rundbild des Renaissance- Meisters Sandro Botticelli einst gehörte. Darüber verfügen dürfen die Erben jedoch nicht, denn das Werk befindet sich seit 1946 in Polen, zusammen mit sieben weiteren wert vollen Gemälden aus der Kollektion des Adelsgeschlechts.

Kurz vor Kriegsausbruch gab Familie von Ingenheim die Kunstobjekte in die Obhut der Stadt Görlitz, zum Schutz vor Kriegsschäden.

Zu dem Konvolut gehörten Meisterwerke der italienischen Renaissance wie eine "Grablegung Christi" (um 1485) von Giovanni Santi, "Tobias von Erzengel Rafael geführt" von Lorenzo Lippi (nach 1645) oder das "Porträt von Francesco I de'Medici" (um 1560) von Alessandro Allori. Und weil die kostbaren Bilder östlich der Neiße, auf späterem polnischen Territorium in einer Sammelstelle eingelagert waren, behielt der polnische Staat sie nach Kriegsende einfach ein.

Dort fristen sie seither ein Schattendasein in den Depots der Museen in Warschau, Breslau und Krakau. Bislang scheiterten sämtliche Versuche zur Rückführung nach Deutschland. Heuer kritisiert, dass Polen sein "Privateigentum als Kompensationsgut für Kriegsschäden" einbehält und fühlt sich als Opfer einer "politischen Versöhnungsrhetorik". Zumal seine Vorfahren, die Grafen Rudolf und Manfred von Ingenheim, selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung waren. Er verklagt nun den polnischen Staat vor dem Europäischen Gerichtshof auf Herausgabe seines Erbes.

Nur ein einziges Kunstwerk des Ingenheimschen Konvoluts haben Heu er und Jacobs-Bommert 2004 wieder zugesprochen bekommen: Johann Martin von Rohdens "Wasserfälle bei Tivoli" (1819). Sie fanden es in der Nationalgalerie in Berlin. Es war 1954 als "Freundschaftsgeschenk" der Volksrepublik Polen in die DDR gekommen