Ausgabe: 03 / 2007
Seite: 119
Dunkle Wolken unter der Kuppel
Von Susanne Altmann
Streit: Verwertungsrechte an Dresdner Kirchenfresken
Mein Name und mein Werk sind in Misskredit geraten", empört sich der Maler Christoph Wetzel. Von ihm stammen die Kuppelfresken der 2005 wiedereröffneten Frauenkirche, die Hunderttausende seither bestaunt haben (art 3/2006). Der 59-jährige Dresdner Künstler sieht sich als Opfer einer Kampagne um die Verwertungsrechte dieser Malereien. 2003 war Wetzel mit dem Deckenschmuck beauftragt worden - von der "Stiftung Frauenkirche Dresden", die heute das wiederaufgebaute barocke Gotteshaus managt. Hingebungsvoll widmete er sich der Nachempfindung der alten Darstellungen Giovanni Battista Grones (1682 bis 1748) und malte vier Evangelisten, vier Tugenden und allerlei Zierrat. Doch mangels historischer Vorlagen gelten seine Fresken weder als Kopien noch als Rekonstruktionen - sondern als Christoph Wetzels geistiges Eigentum.
So will es das deutsche Urheberrecht. In diesem Sinne vertritt die Bonner Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst die Interessen ihrer Mitglieder. Weil Wetzel hier Mitglied ist, müssen alle kommerziellen Reproduktionen seiner Kuppelbilder angemeldet und nach festen Tarifen vergütet werden. Diese Regelung gilt für jeden Verlag. Und sie gilt auch für alle Veröffentlichungen der Dresdner Stiftung.
Doch Eberhard Burger, Baudirektor des Gesamtkunstwerks Frauenkirche, überraschte diese Rechtslage offenbar sehr. Er fiel aus allen von Wetzel gemalten Gewölbewolken. Zu alle dem erschien in der lokalen Boulevardpresse ein Artikel, in dem Maler Wetzel vorgeworfen wurde, er wolle "jetzt Kasse machen". Wetzel fühlt sich seither "als gieriger Abzocker" verunglimpft.
Die Fronten sind nun verhärtet:
Wetzel weigerte sich, rückwirkend einen Abtretungsvertrag zu unterschreiben. Die Stiftung wiederum entfernte Abbildungen seiner Werke aus ihren Stifterbriefen.
Jetzt soll Gerhard Pfennig, Vorstand der VG Bild-Kunst, vermitteln.
Der stellte zuerst einmal klar: "Schon der Vertrag mit dem Künstler über die Freskenmalereien hätte eine Klausel zur künftigen Verwertung enthalten sollen.
Der Bauherr hat das schlicht versäumt." Ohne überschäumende Emotionen und mit Fachbeistand, so Pfennig, ließe sich aber eine Lösung finden. Zumal mögliche Einkünfte aus den Verwertungsrechten so gering seien, dass weder die Stiftung bankrott ginge, noch Maler Wetzel sich üppig bereichern könne.
