Ausgabe: 02 / 2007
Seite: 119
Zitieren - ein gängiges Verfahren
Von Gerhard Mack
Urheberrecht: Thomas Hirschhorn in der Schweiz angeklagt
Normalerweise tritt Thomas Hirschhorn selbst als Kläger auf; seine Gegner sind Politikerfilz, Demokratiemissbrauch, Globalisierung. Jetzt findet er sich selbst auf der Anklagebank: Anton C. Meier, der Leiter des Emma- Kunz-Zentrums im schweizerischen Würenlos, hat beim Aargauer Handelsgericht eine 24-seitige Klage auf Urheberrechtsverletzung gegen den in Paris lebenden Schweizer Künstler eingereicht.
Thomas Hirschhorn hat rund drei Dutzend Kopien von Werken der 1963 gestorbenen Künstlerin Emma Kunz in der Installation "Spatial Front 2005" verwendet, die bei seiner New Yorker Galeristin Barbara Gladstone ausgestellt war. Hirschhorn selbst schreibt in einer Erklärung zwar:
"Ich liebe das Werk von Emma Kunz", die Zitate aus ihrem Werk sind in seiner Installation jedoch eher marginal. Viel mehr Aufsehen erregten in New York die zuvor noch nicht gesehenen Bilder aus dem Irakkrieg. Gleichwohl fordert Anton C. Meier wegen verletzter Urheber rechte rund 45 000 Franken (28 000 Euro) von Hirschhorn. Immerhin sei seine Installation für umgerechnet 95 000 Euro zum Verkauf angeboten worden.
Der Künstler sieht der Klage gelassen entgegen. Er weiß, dass Zitieren ein gängiges künstlerisches Verfahren ist: "Ich wollte einige Werke von Emma Kunz in das Scheinwerferlicht des 'heute' setzen."
