Ausgabe: 02 / 2007
Seite: 111
Durchbruch
Von Kito Nedo
Urteil: Atelierfinanzierung für arbeitslose Künstler
Für viele Künstler ist ein Problem, was echte Malerfürsten nie tangiert hat: Sie sind ohne Einkommen und können ihr Atelier nicht mehr bezahlen. Und so spricht Bernhard Kotowski, Geschäftsführer des Berliner Berufsverbandes Bildender Künstler, von einem "" und meint damit einen Beschluss des Kasseler Bundessozialgerichts. "Die Übernahme von Atelierkosten für Künstler, die Arbeitslosengeld beziehen, muss jetzt seriös geprüft werden", erklärt er. Danach stehen die örtlichen Jobcenter in der Pflicht, zu untersuchen, ob nicht eine temporäre Finanzierung von Ateliers "für die Eingliederung ... in das Erwerbsleben erforderlich" ist. Um als Künstler arbeiten zu können, braucht es Arbeits- und Lagerfläche.
Geklagt hatten zwei Berliner Künstler, die aufgrund schlechter Auftragslage gezwungen waren, 2005 und 2006 Arbeitslosengeld zu beantragen. Sie hatten auch um vorübergehende Übernahme der Atelierkosten gebeten.
Die Beamten aber sahen keine Möglichkeit einer Unterstützung.
Eine Klage der Künstler vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht wurde abschlägig beschieden.
Erst das Bundessozialgericht kam zu einem anderen Ergebnis.
Allerdings liegt die Entscheidung, ob der Staat die Ateliermiete zeitweise übernimmt, nun bei den Jobcentern. Und die sind fachlich kaum in der Lage, zu beurteilen, bei wem es sich zwecks "Wiedereingliederung in das Erwerbsleben" lohnt, und bei wem eher nicht. Arbeitslose Kunsthistoriker sollten aufhorchen: Vielleicht sind für die Fachleute ja neue Gutachterjobs in Sicht.
