Ausgabe: 10 / 2007
Seite: 120
Teure Puppenspiele
Von Clemens Bomsdorf
Urheberrecht: Unerlaubte Werbung mit Munchs "Der Schrei"
Ob Schlüsselanhänger, Puzzle oder Mousepad - Motive des norwegischen Malers Edvard Munch (1863 bis 1944) zieren viele schnöde Produkte. Auch in der Werbung werden Munchs Bilder eingesetzt, doch nicht immer legal. So musste die norwegi sche Fluglinie "Norwegian" kürzlich Strafgeld zahlen:
Sie hatte für Os lo-Flüge mit einer aufblasba ren Puppe geworben, die der Figur aus Munchs berühmten Werk "Der Schrei" nachempfunden war. Zudem war der Ortsname Oslo sowie der Preis für ein entsprechendes Ticket zu sehen. Die regulären Lizenzgebühren hatte man für die Werbeaktion nicht entrichtet.
Die werden fällig, wann immer ein Motiv aus Munchs Arbeiten reproduziert wird. Denn wie für die Walt-Disney-Figuren gibt es auch für Kunstwerke wie "Der Schrei" ein Copyright. Erst wenn ein Künstler 70 Jahre tot ist, dürfen seine Arbeiten frei nachgedruckt werden, im Fall von Edvard Munch also ab 2014.
Noch aber liegen die Rechte bei den Erben des Künstlers sowie beim Munch Museet in Oslo, dem der Maler einen Großteil seiner Werke geschenkt hat.
"Der Schrei" ist eindeutig das am meisten gefragte Munch-Motiv", sagt Benedicte Langford, Juristin bei der norwegischen Verwer tungs gesell schaft Bono. Soll das berühmte Bild etwa in einem Buch mit einer Auflage bis zu 5000 Exemplaren auf einer halben Seite nachgedruckt werden, kostet das 1210 norwegische Kronen (rund 150 Euro). Falls die Bilder für Marketingzwecke genutzt werden, verdoppeln sich die Gebühren.
Wie viel "Norwegian" jetzt nachzahlen musste, ist unbekannt.
Die Plastik puppen vertrieb übri gens ein US-Unternehmen, das für die dreidimensionalen Reproduktionen auch erst nachträglich die vorge schriebenen Lizenzgebühren gezahlt hat.
"Der Schrei" als aufblasbare Puppe
