Ausgabe: 01 / 2007
Seite: 113
Geld und Gewissen
Von Kia Vahland
KOMMENTAR
Erben von Opfern des Nationalsozialismus können ohne Fristen uneingeschränkt Kunstwerke zurückfordern, die in der Nazizeit gestohlen oder unter Druck verkauft wurden. So steht es in der Washingtoner Erklärung, die Deutschland 1998 unterzeichnet hat. Nach dem Streit um die Rückgabe von Kirchners "Berliner Straßenszene" an die Erben des jüdischen Sammlers Alfred Hess (art 10/2006) hat nun eine von Kulturstaatsminister Bernd Neumann bestellte Gruppe aus Museumsleuten, Juristen und Kunsthändlern noch einmal bekräftigt, dass diese Praxis auch künftig gilt.
Jedes andere Ergebnis des "Krisengipfels" wäre auch beschämend gewesen - so wie es die Polemiken der vergangenen Wochen gegen die klagenden jüdischen Erben waren. Haben die doch zunächst nicht Kunst geerbt, sondern die schwere Last einer Familiengeschichte unter NS-Verfolgung. Dies nicht anzuerkennen, indem man im Land der Täter Besitzrechte der Opfer leugnet, hieße, den alten Verbrechen neues Unrecht hinzufügen.
Neumann will nun die Provenienzforschung in den deutschen Museen finanziell stärken.
Das ist auch dringend nötig. Zwar sind die Museen seit 1998 zur Selbstanalyse verpflichtet - sie tun es bloß kaum. Die Lethargie mag mit Verlustangst zu tun haben, mehr noch ist sie Folge eines strukturellen Problems: In Zeiten der Geld not sparen viele Museen zuerst an ihren wissenschaftlichen Aufgaben, also an der Erforschung der eigenen Bestände. Würde sich dies endlich ändern, hätten alle etwas davon - mit Ausnahme der Anwälte, die jetzt für die Erben diesen Job übernehmen. Ohne deren stattliche Honorare wären die Marktpreise für Restitutionskunst vermutlich niedriger und Museen könnten Bilder zurückkaufen, ohne die Erben zu verprellen.
