Ausgabe: 03 / 2005
Seite: 104
Theaterdonner
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KOMMENTAR
Der Konflikt war gut in Szene gesetzt: Da pocht das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen lautstark auf seinen Besitzanspruch an vier Kunstwerken, die die jüdische Kunstsammlerin Clara Freund 1942 nach ihrer Flucht aus Geldnot versteigern ließ. Wie erwartet protestieren die Erben. Jetzt tritt die Ethik-Kommission des Bundes auf den Plan: Da beide Seiten ihren Schiedsspruch wünschen, darf sie endlich einmal handeln - zum ersten Mal seit ihrer Gründung 2003. Das Bundesamt leistet der Bundeskommission also quasi Amtshilfe, wenn es sich erst einmal ein wenig quer stellt. und Applaus: Das Gremium plädiert für Rückgabe an die Erben Freunds. Doch die Inszenierung kann nicht von der tatsächlichen Ohnmacht der Einrichtung um die frühere Verfassungsrichterin Jutta Limbach ablenken. So weigerte sich vor knapp über einem Jahr das Duisburger Wilhelm Lehmbruck Museum schlichtweg, im ähnlich gelagerten Streit um ein Werk Emil Noldes die Kommission anzurufen (art 1/2004). Seitdem hielt es kein Museum mehr für nötig, seine Bestände verhandeln zu lassen. Der Fall Freund ging anders aus, da die betroffenen Häuser in Köln, Münster, Heidelberg und Speyer nicht gefragt werden mussten. Denn die vier Arbeiten von Carl Blechen und Anselm Feuerbach gehören dem Bund, weil sie einst in die Sammlung des von Hitler geplanten Linzer Museum gelangt waren. Künftig heißt das: Die besten Chancen auf Rückgabe hat, wessen Werke einst in Hitlers Prachtbau hängen sollten. Den anderen hilft allen bundespoltischen Willensbekundungen zum Trotz auch keine Kommission. KIA VAHLAND
