Ausgabe: 01 / 2004
Seite: 108

Makabres Nachspiel

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Affären: Hinterbliebene des Kunstverein-Leiters Jürgensen kämpfen um Abfindung

Die Entlassung von Andreas Jürgensen, bis zum Sommer 2003 Leiter des Württembergischen Kunstvereins Stuttgart, und sein baldiger Tod danach gehört zu den traurigsten Kapiteln des letzten Kunstjahres. Jetzt folgt noch ein unschönes Nachspiel.

Als Jürgensen nach langen Querelen - der Vereinsvorstand unter Vorsitz von Hans J. Baumgart hatte wiederholt Kritik an der Ausstellungspolitik des Dänen geübt - einer Vertragsaufhebung zustimmte, wurde eine Abfindung vereinbart (art 8/2003). Zu diesem Zeitpunkt war der 42-jährige Direktor schon schwer krank. Er starb wenige Tage nachdem er seinen Posten geräumt hatte.

Bislang verweigert der Kunstverein die Auszahlung der Abfindung. Die Begründung des Vorstands: "Jürgensen starb im Status eines Direktors." Deshalb, so Baumgart, hätten die Witwe und die Kinder von fünf und acht Jahren keinen Anspruch auf eine Abfindung. Jürgensens Tätigkeit endete zum 31. Juli. Als Vertragsende wurde der 31. August vereinbart. Somit sei der Leiter "durch Tod ausgeschieden" und nicht aufgrund der Vertragskündigung, sagt Baumgart. Der Arbeitsrechtler Alexander Ober (Frankfurt/Main) hält den Fall für heikel: "Allgemein ist ein Aufhebungsvertrag gültig, wenn er geschlossen wurde, es kommt aber auf die vereinbarte Fälligkeit der Abfindung an." Notfalls müsse ein Gericht entscheiden.

Die Witwe Claudia Hohn-Jürgensen hat in diesem Sinne ihrem Anwalt den Auftrag gegeben, die Auszahlung der Abfindung einzuklagen.