Ausgabe: 01 / 2004
Seite: 3

Liebe Leserin, lieber Leser

Von Axel Hecht

Der Fall schien einer von vielen auf dem historisch verminten Gelände der Raubkunst aus jüdischem Besitz. Seit kurzem ist er einzigartig: Das Wilhelm Lehmbruck Museum in Duisburg verweigert der so genannten Ethik-Kommission die Prüfung, ob die Erben des jüdischen Sammlers Ismar Littmann ihren Anspruch auf das einst von ihrem Vater erworbene Nolde-Bild "Der Buchsbaumgarten" überzeugend begründen können.

Die Kommission war im Sommer auf Betreiben der Staatsministerin für Kultur und Medien sowie von Bund, Ländern und Gemeinden gegründet worden. Dem Gremium unter Leitung von Jutta Limbach, Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes, gehören unter anderen der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker sowie die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth an. In Streitfällen soll die Kommission "faire, lebenskluge Lösungen finden" - sie kann freilich nur tätig werden, wenn beide Konflikt-Parteien der Prüfung zustimmen. Nach der konstituierenden Sitzung vom 14. Juli 2003 hatte Jutta Limbach bekannt gegeben, die Ethik-Kommission wolle als ersten Fall das Schicksal des expressionistischen Gemäldes von Emil Nolde diskutieren.

Historisch betrachtet ist der Fall klar: Der jüdische Anwalt Ismar Littmann starb 1934 an den Folgen eines Selbstmordversuchs, in den er durch faktisches Berufsver-

bot getrieben worden war. Nach dem Tod ihres Mannes hatte seine Witwe das Nolde-Gemälde 1935 auf einer Auktion in Berlin versteigern müssen, um die Reichsfluchtsteuer aufzubringen, die Juden während der Zeit des Nationalsozialismus bei Auswanderung zu zahlen hatten. Für 350 Mark erwarb der jüdische Bankier Heinrich Arnhold aus Dresden das Bild. Durch der Emigration der Familie kam das Gemälde wenig später nach New York und wurde schließlich von einem Sohn Arnholds 1956 über den Kunsthandel an das Duisburger Museum verkauft. Stadt und Museumsstiftung stellen sich nun auf den Standpunkt, man habe auf korrektem Weg Eigentum erworben und wolle darüber hinaus nicht den jüdischen Vorbesitzer kränken, indem man die Ansprüche der Littmann-Erben erfülle. Die Argumentation kann nur als Schutzbehauptung gewertet werden. Tatsächlich legt die "Berliner Erklärung" von 1999, der sich über den Deutschen Städtetag auch Duisburg angeschlossen hat, eindeutig fest, dass eine Rückübertragung dann zu erfolgen habe, wenn ein Kunstwerk seinem Eigentümer "NS-verfolgungsbedingt entzogen" wurde. Ein Tatbestand, der durch den Notverkauf zu belegen ist.

Die Weigerung aus Duisburg, den Fall von der Ethik-Kommission prüfen zu lassen, ist nicht nur ein Affront gegen das Gremium, deren Mitglieder für hohe Integrität stehen, sie ist ein fataler Präzedenzfall, der Folgen zeitigen wird: Wer soll nach Duisburg noch einen strittigen Fall vor die Ethik-Kommission bringen? Schon kommentiert die englische Zeitung "The Times" lapidar: "Die Kommis-sion ist bei ihrem ersten großen Test gestolpert."

Am Fehlstart beteiligt waren hinter den Kulissen leider auch die Mitarbeiter der Staatsministerin für Kultur und Medien. Im Vorfeld hatten sie versucht, der 86-jährigen, schwer kranken Ruth Haller - sie ist die letzte Überlebende von Ismar Littmanns vier Kindern - ihren Anspruch durch ein "symbolisches" Tauschgeschäft abzuhandeln.

Diese Vorlage haben die Duisburger nun aufgenommen und in eine Verweigerung umgemünzt. Damit ist die Ethik-Kommission gleich doppelt beschädigt. Die Mitglieder sollten die Konsequenzen ziehen und das Gremium auflösen.

Ihr

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Bild: Erfolgreicher Anwalt und engagierter Sammler: Ismar Littmann mit seiner Frau Käthe um 1930. Emil Noldes Gemälde "Der Buchsbaumgarten" (1909) wurde 1935 aus Not verkauft