Ausgabe: 03 / 2003
Seite: 114
Später Bruderfrieden
Von
Kulturpolitik: Die beiden Preußenstiftungen haben sich endlich über den Verbleib ihrer Schätze geeinigt
Wenn Geschwister erst einmal ums Erbe streiten, bleiben sie manchmal auf ewig unversöhnt. Umso schöner, dass die Nachfahren Preußens nun ihren Zwist beendet haben: Klaus-Dieter Lehmann und Hartmut Dorgerloh, die Präsidenten der Stiftungen Preußischer Kulturbesitz und Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, haben am 23. Dezember die Besitzverhältnisse von Hunderten Objekten endlich vertraglich geregelt.
Nun bleiben also Caspar David Friedrichs "Mönch am Meer" und seine "Abtei im Eichwald" in der Nationalgalerie, sein "Morgen im Riesengebirge" dagegen und Carl Blechens "Park der Villa d'Este" fielen an Schloss Charlottenburg. Die Begründung dafür - die einen Bilder seien museale Weltkunst, die anderen vom Hof geprägt - klingt eher diplomatisch als zwingend. Besser als ein mit Steuergeldern bezahlter Familienkrach vor Gericht ist das allemal.
Wieso aber mussten zwei öffentliche Kulturstiftungen, die für dieselben Geldgeber und dasselbe Publikum agieren, förmlich Frieden schließen, ehe sie offiziell zu "unbelasteter Zusammenarbeit" fähig sind? Gewiss, viele Eigentumsrechte waren nach der deutschen Teilung und nach der Neugründung der Schlösserstiftung im Jahr 1995 unklar. Meist aber dürfte die Aufteilung Formsache gewesen sein. Dass die romantischen Bilder aus dem einstigen Stadtschloss anders als das übrige Inventar so heiß umkämpft waren, hatte einen einfachen Grund: die Quote. Jedes dieser Gemälde lockt Besucher an.
Bild(er):
Bild: Hartmut Dorgerloh
Bild: Klaus Dieter Lehmann
