Ausgabe: 02 / 2003
Seite: 112
Eine Versöhnung, die misslang
Von
Raubkunst I: Leipzig gibt drei gestiftete Bilder zurück
Die drei Gemälde waren Glanzstücke des Leipziger Museums der bildenden Künste: Wilhelm Leibls "Maler Herterich" (1868), Fritz von Uhdes "Im Herbst" (1890) und Carl Spitzwegs Biedermeier-Ikone "Der Hagestolz" (1847/49). Im Nachkriegsjahr 1946 hatte Walter Hinrichsen, Sohn des jüdischen Musikverlegers Henri Hinrichsen (Verlag C. F. Peters) sie dem Haus im Andenken an seine Eltern geschenkt. Nun soll sein Wille nicht mehr gelten. Die Bilder werden seiner Witwe zurückgegeben. Ein zwiespältiger Fall von Restitution jüdischen Eigentums.
Die Familie Hinrichsen war 1939 von den Nationalsozialisten gezwungen worden, insgesamt neun Werke an das Leipziger Museum zu verkaufen. Später wurden Henri Hinrichsen und seine Frau Martha Opfer des Naziterrors. Sohn Walter hatte emigrieren können und war nach Kriegsende als amerikanischer Kulturoffizier nach Leipzig zurückgekehrt. Nur fünf Werke aus dem abgepressten Familienbesitz forderte er zurück. Mit der Schenkung der drei Bilder wollte er einen Beitrag für das Wiederaufleben der deutschen Kultur leisten. Hinrichsen hegte keine Rachegefühle. Das zeigt auch weiteres Engagement: Er förderte die Schauspielerin Hildegard Knef und das Berliner Musikleben, er stiftete der Leipziger Stadtbibliothek Geld und eine Autografensammlung.
Noch 1999 durfte Norbert Molkenbur, nach der Restitution bis 2002 Leipziger Geschäftsführer des Verlages C. F. Peters, im Auftrag der hochbetagten Witwe von Walter Hinrichsen verlauten lassen: "Frau Evelyn Hinrichsen respektiert voll die Schenkung ihres verstorbenen Mannes." Doch noch im selben Jahr forderten die Frankfurter Anwälte Haag & Partner in ihrem Namen die Bilder zurück. Die Stadt Leipzig wandte sich an das sächsische Vermögensamt. Dieses erklärte nun die Schenkung für null und nichtig. Der spätere Universalerbe Walter Hinrichsen habe damals nicht im Namen seiner noch lebenden Geschwister handeln dürfen. Außerdem sei die Aufhebung der Nazi-Enteignungen erst durch die Restitutionsgesetze von 1991 rechtskräftig geworden. Nicht etwa - wie im Sonderfall des Besatzungsoffiziers Hinrichsen - schon 1945.
Die Stadt Leipzig beugte sich klaglos dieser formaljuristischen Argumentation, die dem Versöhnungswillen des Nazi-Opfers Hinrichsen zuwider- läuft. Es sei eben eine "Umkehrung der Beweislast" eingetreten, sagt Kulturdezernent Georg Girardet. Außerdem sei auf Hinrichsen durch Verschleppung der Bilderrückgabe Druck ausgeübt worden. Norbert Molkenbur allerdings bestreitet, dass dies bei einem Offizier der Siegermächte überhaupt möglich war: "Der hätte doch das ganze Museum abtransportieren lassen können."
Bild(er):
Bild: Geht zurück an die Stifter: Wilhelm Leibls "Maler Herterich", 1868
Bild: Carl Spitzwegs Biedermeier-Ikone "Der Hagestolz" von 1847/49
