Ausgabe: 04 / 2001
Seite: 128
Mein Bauhaus, dein Bauhaus
Von
Prozesse: Der Urheberrechtsstreit um einen Hocker von Marcel Breuer könnte die künftige Vermarktung des neuen Labels "bauhausdessau" entscheiden
Längst schien das Bauhaus im Endstadium der Musealisierung angekommen: Die Gebäude in Dessau zählen zum Weltkulturerbe, Bauhaus-Objekte stehen als Ikonen in jedem Design-Museum. Doch nun ist hektische Aktivität um "Marktpotenziale" und Urheberrechte entbrannt, als gehe es um einen frisch entdeckten Talentschuppen. Zentrum der Aufregung ist die Stadt, in der die Schule zwischen 1925 und 1932 ihre Blütezeit erlebte: Dessau in Sachsen-Anhalt.
Gemeinsam wollen das Designzentrum Sachsen-Anhalt, die Stadt Dessau und die Bauhaus-Stiftung die heimische Industrie durch "identitätsstiftende Wirtschaftsförderung" unterstützen. Helfen soll die Berufung auf jene legendäre Institution, die Dessau kurz vor der Machtübernahme der Nazis unter wenig rühmlichen Umständen verlassen musste. Unter der geschützten Marke "bauhausdessau" werden Alltagsgegenstände produziert und vermarktet.
Dabei geht es vor allem um bisher nicht realisierte Bauhaus-Entwürfe, nach denen die Dessauer in den Archiven fahnden. Marion Diwo, Geschäftsführerin des Designzentrums Sachsen-Anhalt, spricht von etwa 200 Fundstücken - derzeit werde ein Katalog mit "marktfähigen" Prototypen zusammengestellt. Weil die Urheber damals Angestellte der Stadt gewesen seien, beansprucht diese nun die Rechte an allen Bauhaus-Entwürfen der Dessauer Jahre. Aber auch bereits bekannte Objekte sollen das Label tragen.
Gleich das erste davon wurde ein Fall für die Justiz: Vor dem Düsseldorfer Landgericht klagte der niedersächsische Möbelproduzent Tecta gegen die sachsen-anhaltinische Firma L. & C. Stendal auf Unterlassung. Diese hat einen von Marcel Breuer 1926 entworfenen Hocker unter der Marke "bauhausdessau" auf den Markt gebracht.
Tecta produziert den Hocker seit Jahren und beruft sich auf einen Vertrag, den Geschäftsführer Axel Bruchhäuser 1980 noch mit Breuer selbst geschlossen habe. Die Gegenseite meint, der Hocker sei kein Kunstwerk im Sinne des Urheberrechts - und selbst wenn dem so wäre, lägen die Nutzungsrechte bei der Stadt Dessau, Breuers damaligem Arbeitgeber. Der Prozess könnte zum Präzendenzfall werden.
Neben den älteren tragen derweil auch neue, im "Geist des Bauhauses" entwickelte Produkte das Label: unter anderem ein Brotkasten und eine Pfeffermühle aus Edelstahl, der als Reminiszenz an das Bauhaus eine Kugel aufgesetzt wurde.
Bildunterschrift: Der umstrittene Breuer-Hocker in der heutigen Mensa des Bauhauses Dessau (oben), ein Brotkasten und eine Pfeffermühle, vertrieben von der Edelstahlmanufaktur Dessau unter dem Etikett "bauhausdessau" / Marion Diwo, Geschäftsführerin des Designzentrums Sachsen-Anhalt, und Omar Akbar, Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau /
