Ausgabe: 04 / 2001
Seite: 135

Auktion im Netz

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Internetrecht: Streit zwischen traditionellen Kunsthändlern und ihren Internet-Konkurrenten

Der Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer unterlag dem Internetkunsthandel ExtraLot.com in einem Musterprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Der Verband hatte ExtraLot verbieten wollen, den Begriff "Auktion" zu verwenden (art 12/ 1999), um eine Gleichsetzung mit klassischen Auktionshäusern zu verhindern. Die Richter entschieden jedoch, dass der Begriff niemandem vorbehalten, sondern allgemeiner Sprachgebrauch sei. Georg Friedrichs, Vorstand von ExtraLot, ist zufrieden: "Nun überlegen wir, dem Bundesverband der Kunstversteigerer eizutreten."

Internet: www.extralot.com

Bildunterschrift: Georg Friedrichs /