Ausgabe: 04 / 2001
Seite: 132

Zufrieden ist nur die Branche

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KOMMENTAR

Mit ihren illegalen Preisabsprachen hatten sie das Kartellrecht verletzt - und als Friedensangebot an die US-Justiz Wiedergutmachungen angekündigt (art 12/2000). Die von den Auktionshäusern Sothebys und Christies vorgeschlagene Höhe der Zahlungen wurde nun von einem New Yorker Richter akzeptiert: 512 Millionen Dollar werden die beiden Marktführer zu gleichen Teilen ihren etwa 130000 geschädigten Kunden zurückerstatten. Aus der Sicht der Kunden ist das Ergebnis wenig befriedigend: Maximal 2500 Dollar erstatten ihnen die Auktionshäuser pro Ersteigerung. Und die geplante Ausgabe von Gutscheinen im Wert von 125 Millionen Dollar ist ein geschickter Schachzug: Die Coupons sind in beiden Häusern auf künftige Käufe anrechenbar oder können nach vier Jahren für 80 Prozent des Nennbetrags eingelöst werden. So machen die Unternehmen aus dem Urteil noch ein Geschäft. Dennoch ist die Entscheidung des New Yorker Richters zu begrüßen. Ihm ging es nicht bloß darum, einen Verstoß gegen das Kartellrecht zu bestrafen. Nach Abschätzung der Entschädigungen anhand eines volkswirtschaftlichen Gutachtens nahm das Gericht das Angebot der beiden Häuser an und bewahrte sie so vor dem Konkurs.