Ausgabe: 04 / 1997
Seite: 3
Liebe Leserin, lieber Leser
Von Axel Hecht
Jetzt haben wir es also amtlich: Kunst ist nur Kunst, wenn sie rote Zahlen schreibt. Macht sie aber über den ideellen Genuß hinaus auch noch materiellen Gewinn, so ist sie Gewerbe- und das wird hierzulande mit Steuern gestraft. Punktum. Statuiert wurde dieses Exempel an Götz Adriani, dem Direktor der Kunsthalle in Tübingen.
Adriani, dem es dank Findigkeit, Fleiß und einem besonderen Renommee bei Künstlern, Sammlern und anderen Leihgebern seit Jahren gelingt, ebenso seriöse wie publikumswirksame Ausstellungen in seinem Haus am Phiiosophenweg zu zeigen, hat zuweilen mehr als die Kosten eingespielt. Das Geld muß der Museumsmann seit einigen Jahren nicht mehr beim Stadtkämmerer abliefern, sondern erdarf es horten, um davon neue Ausstellungen zu finanzieren. Über diesen idealen Kreislauf konnten sich bislang alle Beteiligten freuen. Tübingen erwarb den Ruf einer Kunststadt - und das quasi zum Nulltarif. Jetzt ist die kulturelle Eintracht perdu: Das Finanzamt schickte Adriani rückwirkend für 1989 einen Steuerbescheid. Damals hatte die Kunsthalle mit zwei Ausstellungen 820 000 Mark Gewinn gemacht. Nach Addition von 500 000 Mark Körperschaftsteuer, 170000 Mark Gewerbesteuer und 160 000 Mark Zinsen kamen die Beamten aufeine Steuerschuld von 83() 000 Mark. Erhält der fiskalische Akt, gegen den die Stadt bereits Einspruch erhoben hat, Gültigkeit, dann verliert Adriani sein gesamtes Guthaben von derzeit rund sechs Millionen Mark (den größten Anteil daran erbrachte übrigens die Renoir-Ausstellung von 1996), und der Museumsmann ist als Ausstellungsmacher arm wie die sprichwörtliche schwäbische Kirchenmaus. Wenn die Politik jetzt nicht eingreift, dann wird Tübingen zum Präzedenzfall, und es drohtkultureller Kahlschlag. Bislang stand Adriani für ein zukunftsweisendes Modell: Geld, das durch die Kunst erwirtschaftet wird, fließt der Kunst auch wieder zu. Davon gehen bislang auch jene Kulturpolitiker und Museumsleiter aus, die gemeinsam die Sammlungs- und Ausstellungshäuser in eine neue Rechtsform überführen wollen, um damit eigenverantwortliches Handeln und Wirtschaften zu ermöglichen. All diese Pläne können durch die Lex Tübingen zu Makulatur werden. Sollten die Finanzbeamten ihre Forderungen durchsetzen, so hat der Mann vom Philosophenweg schon vorsorglich wissen lassen: "Unterdiesen Umständen plane ich keine Ausstellung mehr." Wer könnte Götz Adriani da nicht verstehen? Ihr Gestraft: Götz Adriani
