Ausgabe: 11 / 1994
Seite: 6
Schlemmer-Expertin entgegnet auf Vorwürfe
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In Ihrem Beitrag über die Rückführung des Schlemmer-Depositums finden sich einige Vorwürfe gegen mich persönlich, die ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
1.Der zur Debatte stehende Wandbildentwurf von 1930, der uns von einem Privatsammler vorgelegt wurde, steht dem in meinem Euvrekatalog von 1979 (ebenso wie bei Herzogenrath in seinem Wandbildbuch von 1973) als verschollen verzeichneten Wandbildentwurf sehr nahe.Das erhaltene Archivfoto aus dem Nachlaß des Künstlers weist jedoch einige Diskrepanzen gegenüber dem neu aufgetauchten Original auf, die nicht auf die mangelnde Qualität des alten Fotos zurückzuführen waren.Diese Abweichungen konnte ich mir zunächst nur so erklären, daß der neu aufgetauchte Entwurf eine zweite Fassung sein mußte.Später kam mir die Vermutung, daß die alte Aufnahme möglicherweise einen unfertigen Zustand des Pastell-Entwurfs wiedergibt.Obwohl ich inzwischen mehr dieser Auffassung zuneige, läßt sich bis heute nicht mit Sicherheitnachweisen, ob Archivfoto und Original zwei verschiedene Fassungen dokumentieren oder ob es sich um einen Entwurf in zwei unterschiedlichen Zuständen der Ausführung handelt. 2.Sie sprechen weiterhin von mangelnder Loyalität gegen-über den Erben, weil ich die Familie nicht über den vorgelegten Entwurf unterrichtet habe.Dazu ist zu sagen, daß der Besitzer sowohl mich als auch die Leiterin der Graphischen Sammlung dringend um strengste Verschwiegenheit, auch gegen-über der Familie Schlemmer, ersucht hatte. 3.Schließlich wird uns zum Vorwurfgemacht, wir hätten die Masken von Schlemmer, die sich bei uns als Leihgaben befanden, ohne ausdrückliche Genehmigung fotografiert.Tatsächlich hielten wir es für unsere Pflicht, diese Masken in ihrem aktuellen Erhaltungszustand auch fotografisch zu dokumentieren.Herr Schlemmer, den wir über die Anfertigung der Aufnahmen informierten, war dann sogar sehr froh, für die Reproduktion im Düsseldorfer Katalog auf eine dieser Aufnahmen zurückgreifen zu können.
