- Pressefreiheit vor Eigentum ?
Gestritten wird seit zwei Jahren, ob jemand gewerbsmässig so einfach Schloss- und Parkanlagen, im Besitz der Stiftung Preussischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburgs, photographieren darf.
Die Besitzerin vertrat nämlich den Standpunkt, dass das nicht so ginge und machte Schadensersatz geltend. Und unterlag vor dem Oberlandesgericht Brandenburg. Da Rechtsmittel zugelassen wurde, sind wir auf eine eventuelle ‘neue und nächste Runde’ gespannt.
Verständlich wäre schon die Sorge der Stiftung, würden wohl demnächst ihre Immobilien für Werbezwecke (und Kommerz) missbraucht zu sehen sein. Parklandschaften oder Gebäuden – publiziert auf irgendwelchen Produkten – zu begegnen, nicht vorstellbar.
Und warum sollte nicht auch die Architektur (Bau – Kunst) wie auch Exponate der anderen Künste vor solchen Übergriffen geschützt werden ? Eigentum (gesellschaftliches ohnehin) verpflichtet, u. a. es nicht merkantilen Zielen zu unterwerfen.
Allerdings bedarf es der Differenzierung: Journalismus (= Pressefreiheit) versus Werbung
Vielleicht wäre das ein adäquates Kriterium für die unterlegene Prozesspartei auch im eigenen Interesse , zukünftig sich gut im Bilde zu sehen.
Möge dieser Konflikt eine Chance der Reflexion zwischen Journalismus und seiner Benutzung durch Werbung und Industrie bieten.
Pressefreiheit vor Eigentum !
20 / 02 / 2010 - 22:59 Uhr - 0

na den Termin muss man sich ja gleich rot im Kalender anstri...
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